Eingeschränkte Gottesdienste bis 07.02.2021

Auch in den Pfarren wirkt sich der Lockdown weiter aus, so dürfen vom 28.12.2020 bis 07.02.2021 keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden.

Dies wird in der Rahmenordnung  der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste – wirksam vom 28. Dezember 2020 bis vorerst 07. Februar 2021 – geregelt:

Möglich ist nur ein nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienst, der von einer kleinen Gruppe (höchstens 5–10 im Vorhinein namentlich festgelegter Personen inkl. Vorsteher) stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert wird. Es muss Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten.

Wir danken unseren Pfarrvikar Krzysztof Darlak, dass er die Heiligen Messen in dieser Zeit zelebriert.