Covid Regeln für den Gottesdienst ab 5.3.2022

Ab dem 05. März 2022 gelten laut der Österreichischen Bischofskonferenz folgende Covid-Maßnahmen:

  • FFP2 Masken beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend tragen
  • Friedensgruß ohne Berührung
  • Kommuniongang: FFP2 Maske und Handkommunion „dringend empfohlen“ – wenn Mundkommunion, dann zuletzt kommunizieren

 

Außerdem dürfen wir Sie über weitere Änderungen im pfarrlichen Leben informieren, die ab 05.03.2022 gelten. Für NÖ gilt die staatliche Verordnung, die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Maskenpflicht und der 3G-Nachweispflicht entfallen für jede Art der Zusammenkunft (Pfarrcafé, Agape, Seniorenrunde, Sakramentenvorbereitung, Frauenzeit, etc.)
  • Die Personenobergrenze für Zusammenkünfte entfällt, lediglich ab einer Personenzahl von über 50 Personen ist nach wie vor ein Präventionskonzept zu erstellen
  • Bei Parteienverkehr (im Pfarrbüro, etc.) gilt nach wie vor MaskenpflichtBei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln, etliche der bisherigen Detailregelungen entfallen. Weiterhin nötig ist bei diesen Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum Kontaktpersonenmanagement. Die Beichte sollte wie bisher außerhalb des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Wenn sie ab jetzt wieder im Beichtstuhl erfolgt, dann haben beide eine FFP2-Maske zu tragen.

Die neuen Regelungen können von der Webseite der Bischofskonferenz (www.bischofskonferenz.at) heruntergeladen werden.